Am 13. April beginnt im Kanton Appenzell Innerrhoden mit dem Ende der Forellenschonzeit wieder die Fischereisaison. Neu aber mit Höchstfangzahlen, die bei den Seen denjenigen der Fliessgewässer angepasst worden sind: Saisonpatentinhaber dürfen auch in den drei Bergseen «nur» noch fünf Fische, das sind halb so viele wie letztes Jahr noch, entnehmen. Das sind jedoch noch nicht alle Neuerungen.

Es war die Standeskommission des Halbkantons Appenzell Innerrhoden (AI), welche die Höchstfangzahl in den Bergseen des Halbkantons denjenigen der innerrhoder Fliessgewässer angepasst hat. Dies betrifft namentlich die drei Gewässer Seealp-, Sämtiser-, und Fählensee. Während Saisonkarteninhaber fünf Fische pro Tag entnehmen dürfen, sind es bei Wochen- und Tageskartenfischern drei Fische pro Patent und Tag.
Der Fischereiverein Appenzell brachte den Vorschlag selber ein
Andreas Inauen ist Präsident des Fishereivereins Appenzell, von dem dieser Vorschlag stammt, und hat sich dafür eingesetzt, dass die Höchstfangzahl reduziert wurde, wie er sagt. Beim Namaycush, dem Kanadischen Seesaibling, sieht es allerdings ein wenig anders aus: Er wird mit als Grund für die gesunkenen Fangzahlen im Fählensee angesehen. Daher müssen diese Tiere in jedem Fall entnommen und gemäss den Tierschutzvorschriften umgehend getötet werden.
Weitere Neuerungen
Für die innerrhoder Jungfischer gibt es auf die Fischersaison 2019 zudem gute Neuigkeiten aus dem kleinen Kanton: Wer dieses Jahr das 15. Lebensjahr erreicht, darf sich erstmals mit seinem Patent ohne Begleitperson auf die Pirsch machen.
Weitere Informationen (direkt auf die Links klicken):
– Fischereigesetz (FischG) Kanton AI
– Fischereiverordnung (FischV) Kanton AI
– Verwaltungspolizei (Ausgabestelle für Fischereipatente)
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