Bei der Gemeinde Rüschlikon ist ein Konzessionsgesuch eingegangen, um im Zürichsee auf 40 Quadratmetern Grundfläche die «Lagerung von Weinflaschen» zuzulassen. Die Einsprachefrist lief am 25. März ab. Ich frage: Was soll das?

Korken_von_Weinflaschen
Das Ökosystem «See» als Weinkeller missbrauchen? Ich bin dagegen. ©Dompy

Marketing ist ja wichtig. Das sehe ich ein, bin schliesslich selber Marketingfachmann mit eidgenössischem Fachausweis. Aber so? Wo fängt «kreatives Marketing» an, schädlich zu sein, wo muss die Allgemeinheit, noch schlimmer, die Natur, dafür den Kopf hinhalten? Und wie stark darf ein ökologisches System beeinträchtigt werden, um einem Einzelnen (Marketing-)Vorteile zu verschaffen? Wird hier überhaupt ein ökologisches System beeinträchtigt?
Gemäss öffentlichem Konzessionsgesuch hat M.C. aus Rüschlikon (Name ist «fischernews.ch» bekannt) beantragt, 40 Quadratmeter des Zürichsees für die «Lagerung von Weinflaschen» verwenden zu dürfen. Die Gründe: Einerseits herrschen dort, wo die Weinflaschen zu liegen kommen sollen, permanent 4 °C. Dies ist sicher optimal für die Lagerung von Wein. Ebenfalls, dass kein Sonnenlicht bis dorthin kommt. Das schlagendste Argument aber dürfte wohl sein, dass es sonst praktisch nirgends «seegereiften» Wein geben dürfte (zumindest ist mir hiervon nichts bekannt). Und damit wäre natürlich ein wertvoller USP geschaffen (USP= Alleinstellungsmerkmal), der die Kassen de Weinverkäufers klingeln lassen dürfte.

Wie weit kann man gehen?

Die Frage, die sich mir hier stellt: Wie weit darf man gehen? Darf man in einem Ökosystem wie einem See (egal, ob es sich dabei um den Zürichsee oder den Bieler-, Thuner-, Walen-, Bodensee etc. handelt) Waren lagern? Wenn ja, welche? Bleibts beim Wein, oder sollen alle Güter und Produkte, die bisher in Lagerhäusern gelagert worden sind, bald auf dem Grund von Seen zu liegen kommen können? Werden unsere Seen (oder genauer gesagt deren Seegründe) bald ebenso per Quadratmeter vermietet oder gar verkauft wie der Boden, auf dem wir bauen und leben?

Du siehst: Ich bin kein Fan davon, diesem Gesuch, zuzustimmen. Ich finde zwar die Idee grundsätzlich interessant, Wein unter Wasser zu lagern, bin einem guten Tropfen auch keinesfalls abgeneigt. Aber nicht so. Weder soll meiner Meinung nach Wein am Seegrund gelagert werden dürfen noch irgendwelche andern Dinge. Sonst verkommen unsere Gewässer bald nur noch zu «Lagerhallen». Und das, da sind wir uns doch alle einig, darf nie passieren!

Natur nicht beeinträchtigen

Ich finde, dass wir nun wirklich lange genug Raubbau an der Natur betrieben haben – und leider aktuell immer noch betreiben. Eigentlich sollten wir doch langsam an dem Pubkt angekommen sein, umzudenken? Dass man in Zeiten, wo die Fische schon genug Probleme haben, sich fortzupflanzen, ihnen noch einmal 40 Quadratmeter Grundfläche «abzwacken» will, um dort Wein zu lagern – was soll das?

FKZ hat Einsprache eingelegt

Zum Glück hat der Fischerei-Verband des Kantons Zürich, der FKZ, frist- und formgerecht Einsprache gegen dieses Gesuch eingereicht. Zwar ist mir nicht bekannt, welche  Begründung mit eingegeben worden ist vom FKZ, jedoch dürften es in etwa ähnliche Überlegungen gewesen sein.

Nun bleibt abzuwarten, wie von den Behörden mit diesem Gesuch umgegangen wird, und was mit der Einsprache geschieht. Ich halte Dich auf jeden Fall auf dem Laufenden!

Mit einem kräftigen Fischergruess, Dompy