
An die Gewässer angepasste Fangmasse, Saisonfanglimite und teilweise auch Fangfenster – der Kanton Graubünden beschreitet damit komplett neue Wege
Die totalrevidierten Fischereibetriebsvorschriften basieren auf den neusten fischereibiologischen und ökologischen Erkenntnissen und wurden unter Einbezug der Fischerbasis erarbeitet. Die grundlegendste Änderung für die Bündner Fischerei betrifft die Fangmassbestimmungen für Bach- und Seeforellen. Anhand des Wachstums der Fische (Geschlechtsreife), der Höhenlage der Gewässer, des Nahrungsangebots, der Gewässergrösse, des Grads der Naturverlaichung, des Befischungsdrucks sowie weiteren Faktoren wird für jedes Gewässer ein zielführendes Fangmass ermittelt und festgesetzt. Damit soll erreicht werden, dass die für die Natur bedeutsamen Laichtiere ausreichend geschützt sind. Zu diesem Zweck werden nicht nur Fangmindestmasse, sondern wo sinnvoll, auch Fangfenster (erlaubter Fangbereich z.B. 26 bis 34 cm) bestimmt. Fangfenster werden vor allem bei Fliessgewässern eingeführt. Werden beim Fangmindestmass insbesondere die Erst- und Zweitlaicher geschützt, so stellt ein Fangfenster sicher, dass auch grosse Fische, welche aus reproduktionsbiologischer Sicht sehr wertvoll sind, geschont werden. Mit diesem für die Forellenfischerei in der Schweiz noch kaum etablierten Ansatz betritt Graubünden Neuland. Als zusätzliche Schutzmassnahme wird an Bächen und Flüssen neu eine Saisonfanglimite von 60 Fischen pro Fischer/in eingeführt. Damit soll ein Zeichen für die massvolle Nutzung des Fischbestands in Fliessgewässern gesetzt werden.
Aufwertung der Bündner Fischerei durch Vereinfachungen
Die Änderungen der Fischereibetriebsvorschriften enthalten nicht nur strengere Auflagen für die Fischer/innen, sondern auch Erleichterungen, um die Fischerei – insbesondere auch für Jung- und Neufischer/innen – interessanter zu gestalten. Mit dem Einsetzen der Schneeschmelze erhöht sich nebst der Abflussmenge auch die für die Ausübung der Fischerei nachteilige Trübung in vielen Gewässern. Mit der Eröffnung der Fischereisaison am Vorderrhein ab Ilanz und am Hinterhein ab der Einmündung Albula (bisher: Alpenrhein und Unterlauf der Landquart) bereits ab dem 1. Februar wird insbesondere dem Bedürfnis der Fischerbasis Rechung getragen, gewisse Talflüsse vor der Schneeschmelze befischen zu können. Erfahrungen zeigen, dass die frühzeitige Eröffnung auch zu einer besseren Verteilung des Fangdrucks über die ganze Saison und zu gesteigerten Fangerfolgen in den Sommermonaten führt. Überdies wird die Fischereisaison in Graubünden bis zum 31. Oktober verlängert, teilt das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden mit. Dies eröffnet insbesondere die Möglichkeit, viele Seen in Graubünden auch noch im Herbst zu befischen.Mit den neuen Fischereibetriebsvorschriften werden ferner die «Schontage» für sämtliche Gewässer abgeschafft. Diese Massnahme lässt sich damit begründen, dass eine nachhaltige Nutzung des Fischbestands mit einer verschärften Regelung beim Fangmass und bei den Fangzahlen besser gewährleistet werden kann als mit Schontagen. Während in der Vergangenheit die Fischerei an Fliessgewässern nur an Dienstagen, an Donnerstagen und an Wochenenden erlaubt war, wird diese nun die ganze Woche möglich sein.
Quelle: Medienstelle des Kantons Graubünden
Mit einem kräftigen Fischergruess, Dompy
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