In der St.Galler Sitter wurde vor wenigen Tagen die Krebspest festgestellt. Worauf müssen Angler, aber auch generell Naturfreunde achten, damit sie diese Tierseuche nicht (unbeabsichtigt) verschleppen? «fischernews.ch» gibt Antworten auf die Frage, wie man sich verhalten soll. Und bereits ist ein Video-Interview mit dem «Krebsverantwortlichen» des Kantons St.Gallen, Michael Kugler, abgemacht.

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Der aus Amerika stammende Kamberkrebs ist Überträger der Krebspest, erkrankt und stirbt jedoch selber nicht an ihr – ganz im Gegensatz zu den heimischen Krebsarten. Foto: ©Dompy

Grundsätzlich wissen wir Angler, dass wir in selbst kleinsten Wassertröpfchen, die unseren Siefeln, Ruten, Ködern oder aber Keschern anhaften, diverse Krankheiten, Pilze oder andere Erreger transportieren können. Dies ist mit ein Hauptgrund, weshalb beispielsweise die Filzsohlen von Watschuhen vierlerorts verboten sind.

Aber auch Spaziergänger und Naturfreunde, die auch mal einen Schritt ins Wasser machen, können durch ihre nassen Kleider die Krebspest unbeachsichtigt verbreiten. Damit dies nicht geschieht, hier die wichtigsten Regeln im Umgang mit einem Gewässer, wo die Krebspest festgestellt worden ist:

  • Materialien, die mit Flusswasser in Berührung gekommen sind, entweder komplett trocknen lassen, oder aber (bedeutend besser) mit einem Desinfektionsmittel genügend besprühen und dann trocknen lassen. Die Pilzsporen der Krebspest können im Wasser (selbst in kleinsten Wassertropfen!) etwa fünf Tage überleben.
  • Dies gilt nicht nur für Kleider wie Wanderschuhe, Stiefel, Wathosen etc., sondern für alle Bestandteile, die mit dem Wasser in Berührung gekommen sind: Köder (z.B. Fliegen), Posen, Blei, Rutenhalter, Reusen, Köderflaschen, Watstock etc.
  • Am besten auf Silikon-Kescher zurückgreifen, oder aber Kescher verwenden, die ein gummiertes Netz haben. Diese lassen sich weitaus besser desinfizieren (und sind darüber hinaus erst noch bedeutend fischschonender).
  • Schnüre, insbesondere geflochtene Schnüre, trocknen nur sehr, sehr langsam auf der Schnurtrommel, können aber auch nur sehr schwer desinfiziert werden. Wenn irgendwie möglich, für andere Gewässer eine andere Rolle mit anderer Schnur verwenden.
  • Es dürfen aus den betroffenen Flüssen keine Fische, Krebse oder andere Lebewesen, weder lebendig noch tot, in andere Gewässersysteme eingebracht werden (auf toten Krebsen beipielsweise überleben die Krebspest-Erreger noch viel länger als fünf Tage).
    Insbesondere gilt dieses Verbot auch für Fische, die als Köderfische verwendet werden sollen. Selbst wenn sie tiefgefroren werden: Ein absolutes No-Go!
  • Keine Äste, Stöcke oder Steine aus den betroffenen Gewässern entnehmen (auch nicht z.B. fürs heimische Aquarium).

 

Was ist die Krebspest?

Als Krebspest wird eine in der Regel tödlich verlaufende Pilz-Krankheit von Krebsen bezeichnet, die ungefährtlich ist für den Menschen. Der Erreger der Krebspest wurde durch das Einbringen amerikanischer Flusskrebsarten in Europa eingeschleppt. Der invasive Pilz (Aphanomyces astaci) rottet dabei die einheimischen Krebse, insbesondere den Edelkrebs, in seinem angestammten Lebensraum weitgehend aus, da sich die Erkrankung bei Flusskrebsarten nicht-amerikanischen Ursprungs leicht ausbreiten kann. Die Krebspest stellt als Tierseuche ein generelles Gefährdungspotenzial für Krebse vor allem ausserhalb von Amerika dar.

Quelle: wikipedia

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Sobald wichtige Erkenntnisse aus einem spezilaisierten Labor verfügbar sind, wird es auf dem YouTube-Kanal von «fischernews» ein Video-Interview geben mit dem Krebsverantwortlichen des Kantons St.Gallen, Michael Kugler. Damit Du dieses nicht verpasst, abonniere doch den YouTube-Kanal «fischernews» kostenlos und bleib informiert!
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Mit einem kräftigen Fischergruess, Dompy