Am 4. März wurde online kommuniziert dass «gegen den Autor des Berichtes» in «einem Fischereimagazin» sowie gegen «einen weiteren mutmasslichen Täter» Strafanzeige eingereicht wurde wegen Tierquälerei. Recherchen von «Fischernews» haben ergeben: Beim «Autor» handelt es sich um den Chefredaktor des SChweizer Fischerheftlis «Petri-Heil», gegen den jetzt die Staatsanwaltschaft wegen dem Straftatbestand der «Tierquälerei» ermittelt.

Unter dem Titel «Tischschutz gilt auch für Fische» hat die Stiftung «Tier im Recht (TIR)» am vergangenen 4. März online kommuniziert, dass sie Strafanzeige wegen Tierquälerei bei der Staatsanwaltschaft eingereicht hat.

Du willst die ganze Medienmitteilung lesen? Hier gehts zur Meldung im Wortlaut.

In der Mitteilung steht geschrieben: «Die zuständige Staatsanwaltschaft hat den Erhalt der Strafanzeige bestätigt und Ermittlungen eingeleitet.» Hier mein Videobeitrag zu diesem Thema:

 

Bis eine Verurteilung vorliegt, gilt die Unschuldsvermutung für den «Petri-Heil»-Chefredaktor sowie den «weiteren mutmasslichen Täter».

1 Kommentar

  1. In der Sache an sich stimme ich dir zu. Das ist schlicht ein NoGo!
    Die Vorgehensweise riecht mir sehr nach einer alten Abrechnung mit deinem früheren Arbeitgeber. Bleib bei den Fischen und relax!

Kommentare sind geschlossen.